ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Cruniño Communications, Denny Kruse (im Folgenden Auftragnehmer genannt), und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunden genannt). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Dienstleistungsaufträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

1. Inhalte/ Haftung – Internet und Print

Der Kunde ist für die Inhalte seiner Seiten verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen und im Rahmen aller zur Erledigung des Auftrags (z.B. Logoerstellung oder Webseitenerstellung etc.)  zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Texte etc.) ist.
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Auftragnehmer unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.
Der Kunde darf mit der Form, dem Inhalt oder Zweck seiner Websites nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Der Auftragnehmer lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden realisiert und veröffentlicht wurden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten (auch in mündlicher Form) durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung seitens des Auftragnehmers.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit bzw. Schutzfähigkeit haftet der Aufragnehmer nicht.

2. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinausführungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung von Arbeiten, sowie Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrages ist. Wünscht der Kunde die Herausgabe von im Rahmen des Auftrags erstellten Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Kunden Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung durch den Auftragnehmer geändert werden.

3. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Jeder an den Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder im Original noch bei eventueller Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden, bzw. die von ihm gestellten Werbemittel zu signieren und in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen.

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diesen ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
Mit der Zahlung des Honorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Kunde nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum vom Auftragnehmer und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Kunde.
Die nach den Richtlinien obligatorischen Belegexemplare sind dem Auftragnehmer nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens des Auftragsnehmers nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

4. Lieferbedingungen

Angebote sind freibleibend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen, frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird.
Hierzu gehört höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, Krieg, behördliche Anordnungen und Informationsverzögerungen/technische Probleme jeglicher Art seitens des Kunden.
Dem Auftragnehmer ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist einzuräumen.
Der Auftragnehmer behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen dem Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Lieferzeiten sind produktabhängig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Verzögerungen, die durch evtl. beauftragte, entsprechende Transportunternehmen entstanden sind.

Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
In anderen Fällen tritt der Auftragnehmer seine Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Der Auftragnehmer selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden vom Auftragnehmer mit der allgemeinen Sorgfalt im Geschäftsverkehr beachtet. Fixgeschäfte oder Aufträge mit bevorzugter Bearbeitung bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Anderenfalls ist der Auftragnehmer lediglich zur nachträglichen, ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet.
Nach der Druckreiferklärung (Printaufträge) oder Freigabe der Internetseite (auch mündlich) durch den Kunden ist eine Stornierung bzw. Widerruf ausgeschlossen und der Auftragnehmer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

5. Zahlungsbedingungen / Mahnwesen

Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind ohne Abzug sofort, jedoch innerhalb von 5 Tagen fällig, auch wenn die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden.
Monatliche Wartungskosten werden je nach vereinbarter Pauschale vom Auftragnehmer gesondert für 6 Monate im voraus in Rechnung gestellt.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum vom Auftragnehmer.
Die Laufzeit der Wartungsdienste beträgt mindestens 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt bei Wartungsverträgen 1 Monat zum Ende der Laufzeit. Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer bei Nichtbezahlung offener Rechnungen vor, das Mahnverfahren, bzw. die Zwangsvollstreckung per Rechtsanwalt fristgemäß einzuleiten.
Alle individuellen, grafischen und designtechnisch zu erstellenden Dienstleistungen (z.B. Logo-Erstellungen, Webdesign, Onlineshops etc.) werden erst gegen Vorauskasse (80% der Auftragssumme bei Annahme und 20% bei Fertigstellung), nach Eingang vom Abbuchungsauftragsverfahren, oder per Nachnahme begonnen bzw. fertiggestellt. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Ratenzahlungen wird im Falle des Verzugs einer Rate sofort die gesamte Forderung fällig.

6. Reklamationen / Mängel

Der Auftragnehmer erledigt die ihm übertragenen Aufträge gewissenhaft und sorgfältig. Sollten Mängel/Fehler der bestellten Dienstleistung Anlass zur Reklamation geben, müssen diese Mängel dem Auftragnehmer innerhalb 5 Tagen nach endgültiger Freigabe durch den Kunde schriftlich mitgeteilt werden.
Ist die Beanstandung berechtigt, hat der Auftragnehmer das Recht zu wählen zwischen Nachbesserung, Preisnachlass oder Kaufpreisrückerstattung.
Für Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nicht.
Fehler, die aufgrund falscher oder ungenauer Angaben bei der Beauftragung entstehen, schließen sämtliche Ansprüche aus, ebenso telefonisch aufgegebene Beauftragungen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Dienstleistung auf Seiten des Kunden verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wurde oder die bestellte Dienstleistung für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht geeignet ist.
Die Gewährleistungspflicht erlischt ferner, wenn die Dienstleistung nicht von autorisierten Fachfirmen verarbeitet wird.
Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit einer Webseite haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer dafür, dass die erstellte Webseite den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept in der vom Kunden freigegebenen Form entspricht.
Der Kunde hat die Webseite unverzüglich nach der Ablieferung/Freischaltung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit die nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich (innerhalb 5 Tagen) Anzeige zu machen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Webseite als genehmigt.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Auftragsdurchführung / Beauftragung / Arbeitsdurchführung

Bei Auftragsdurchführung ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.
Es steht im Ermessen des Auftragnehmers, für die Ausführung seiner Grundleistungen ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden vom Auftragnehmer im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag zwischenzeitlich vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet der Auftragnehmer die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand.
Wird ein Fremdauftrag über den Auftragnehmer abgewickelt, berechnet er eine angemessene Bearbeitungspauschale.

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem durchführenden Dritten keinerlei Haftung. Der Auftragnehmer tritt lediglich als Mittler auf. Wird der Auftragnehmer mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die Preisliste vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratung.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, alle die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Zugänge bereitzustellen oder auch z.B. Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
Sofern die Honorierung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die Preisliste vom Auftragnehmer (65€/Std. oder angemessene Pauschalen). Im Honorar sind nur die nach Preisliste spezifizierten Leistungen enthalten. Der Auftragnehmer behält sich vor, folgende Aufwendungen separat zu berechnen: Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Telekommunikationskosten bei Außenterminen, Leistungen hinzugezogener Spezial- Unternehmungen, je nach entsprechendem Aufwand, sowie weitere Aufwendungen, welche zusätzlich anfallen und nicht in der Preisliste spezifiziert sind.
Der Auftragnehmer ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert (für alle individuellen und maßgeschneiderten Design-wie auch Programmierarbeiten gilt folgender Vorauszahlungs-Plan: 80% bei Auftragsannahme, 20% bei Fertigstellung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform)
Kommt ein vom Auftragnehmer ausgearbeitetes und vom Kunden genehmigtes Konzept aus Gründen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch vom Auftragnehmer davon unberührt.
Ein gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Ändern sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Fertigstellung und/oder der Leistungsumfang, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis der Änderung anzupassen.

8. Allgemeines / Unternehmensform

Der Auftragnehmer arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Er ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden in jeder möglichen Form zu vertreten.
Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle an den Auftragnehmer erteilten Aufträge.
Die AGBs gelten bei Beauftragung aller Dienstleistungen (schriftlich wie auch mündlich) an den Auftragnehmer als stillschweigend anerkannt.
Die AGBs sind im Internet auf der Webseite des Auftragnehmers unter https://cruninio.com/agb/ zu lesen und auszudrucken. 

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Braunschweig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen sowie die Nichtigkeit einzelner Formulierungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

10. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der erforderlichen Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende bzw. Ausführung der Dienstleistungen hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit bzw. ein Vertrag nicht zu Stande kommt.

Braunschweig, 01.03.2013